Das vollendete 17. Lebensjahr und 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen sind Voraussetzung für diese Ausbildung.
Im Rahmen Ihrer Ausbildung sind sie verpflichtet, Praktikumsstunden nachzuweisen. Daher ist es notwendig, dass Sie vor dem Beginn Ihrer Ausbildung einen Impfstatus nachweisen (Formular Medizinische-Beurteilung Seite 2).
Die Impfungen bzw. der Antikörper-Titer kann von Ihrem Hausarzt ermittelt werden und muss von einem Mediziner bestätigt werden. Das medizinische Formular muss vor dem Ausbildungsbeginn an der Gesundheits- und Krankenpflege Schule vorliegen.
Die Ausbildung in der Pflegeassistenz umfasst insgesamt 1.600 Stunden und dauert 12 Monate, Dauer in Teilzeit - je nach Ausbildungsmodell (siehe Ausschreibung).
* Auszüge aus dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Kommissionelle Prüfung, staatlich anerkanntes Zeugnis, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistent.
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