Heimhilfeausbildung

Die Tätigkeit von Heimhelfern und Heimhelferinnen umfasst die Unterstützung betreuungsbedürftiger Menschen bei der Haushaltsführung und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, insbesondere in ihrer Wohnung oder in einer betreuten Wohneinheit oder Wohngemeinschaft. Betreuungsbedürftige Menschen sind Personen, die aufgrund ihres Alters, einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder schwieriger sozialer Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst entsprechend zu versorgen.

Die Ausbildung kann nur bei bei ausreichender Teilnehmer/innenzahl gestartet werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Persönliche Eigenschaften
- Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern- und Entwicklungsprozess einzulassen
- Engagement und Teamgeist
- Kreativität und Organisationstalent
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten
- Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen

Gesetzliche Voraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Mindestens neun positiv abgeschlossene Schulstufen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Staatsbürgerschaft einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Berücksichtigung finden auch Flüchtlinge gemäß BGBl. Nr. 55/55, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- Die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
- Positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens

Im Rahmen deiner Ausbildung bist du verpflichtet, Praktikumsstunden nachzuweisen. Daher ist es notwendig, dass du vor dem Beginn deiner Ausbildung einen Impfstatus nachweist (Formular Medizinische-Beurteilung Seite 2).

Die Impfungen können von deinem Hausarzt ermittelt werden und müssen von einem Mediziner bestätigt werden. Das medizinische Formular muss vor dem Ausbildungsbeginn an der Gesundheits- und Krankenpflege Schule (Pflege Campus KUFSTEIN) vorliegen.

Dauer

Ausbildungsbeginn / Ende: 06.05.2024 bis 05.11.2024
Dauer: 6 Monate
Präsenzzeiten: siehe letzte Seite des Dokuments Ausbildungsinformation Heimhilfe
Unterrichtszeiten: 8:00 bis 12:15 Uhr

Berufsbild

Der Beruf des Heimhelfers bzw. Heimhelferin darf ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung dieses Berufes entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt.

Dies wären z. B.
- Einrichtungen zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen oder andere Einrichtungen, die Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten
- Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten

Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einem Lehrgangszeugnis ab, das die Berechtigung zur Berufsausübung erteilt.

Kurzen Augenblick

Wir bereiten den Inhalt vor...