Heimhilfeausbildung
Berufsbegleitend
Dauer: 6 Monate
Voraussetzungen
Vollendetes 18. Lebensjahr
- Mindestens neun positiv abgeschlossene Schulstufen
Berufsberechtigung
Der Beruf des Heimhelfers bzw. Heimhelferin darf ausschließlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Einrichtung ausgeübt werden, deren Rechtsträger der Verantwortung dieses Berufes entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt.
Dies wären z. B.
- Einrichtungen zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen oder andere Einrichtungen, die Gesundheitsdienste und soziale Dienste anbieten
- Einrichtungen oder Gebietskörperschaften, die Hauskrankenpflege anbieten