Von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz
familienfreundlich

Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr
für PflegeassistentInnen - familienfreundlich

Anmeldung ab sofort möglich | Ausbildungsstart: 20.04.2026

Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz berechtigt zur Ausübung der berufsmäßigen Pflege in Österreich. Personen, die diese Ausbildung erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die Bezeichnung „Pflegefachassistent/-in“ zu
führen. Die Pflegefachassistenz gehört zu den Grundqualifikationen in der Pflege und ist im Bundesgesetz für Gesundheits- und Krankenpflege geregelt.

Die Ausbildung kann nur bei bei ausreichender Teilnehmer:innenzahl gestartet werden.

Aufnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Pflegeassistenz Ausbildung

Bereitschaft, sich auf einen persönlichen Lern- und Entwicklungsprozess einzulassen:
- Engagement und Teamgeist
- Kreativität und Organisationstalent
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Arbeiten
- Belastbarkeit
- Einfühlungsvermögen

Dauer

Ausbildungsbeginn/ Ende: 20.04.2026 bis 28.09.2027
Dauer: 17 Monate
Schultage: Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr

Berufsbild

Die Pflegefachassistenz unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Aufgaben umfassen Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie auf allen Versorgungsstufen.

Der Tätigkeitsbereich umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärztinnen und Ärzten übertragenen Aufgaben:

Die Pflegemaßnahmen umfassen:
•Mitwirkung beim Pflegeassessment
•Beobachtung des Gesundheitszustands
•Durchführung der ihnen entsprechend ihrem Qualifikationsprofil von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen
•Information, Kommunikation und Begleitung
•Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in der Pflegeassistenz

Das Handeln in Notfällen umfasst:
•Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen und
•eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit ein Arzt oder eine Ärztin nicht zur Verfügung stehen, insbesondere
•Herzdruckmassage und Beatmung mit einfachen Beatmungshilfen,
•Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten oder Geräten im halbautomatischen Modus sowie
•Verabreichung von Sauerstoff;
•die Verständigung einer Ärztin oder eines Arztes ist unverzüglich zu veranlassen.

Die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie umfasst:
•Verabreichung von lokal, transdermal sowie über Gastrointestinal- und/oder Respirationstrakt zu verabreichenden Arzneimitteln
•Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
•standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahme aus der Kapillare im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik und Durchführung von Schnelltestverfahren (Point-of-Care-Tests)
•Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern
•Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren
•Durchführung einfacher Wundversorgung, einschließlich Anlegen von Verbänden, Wickeln und Bandagen
•Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden
•Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen,
•Erhebung und Überwachung von medizinischen Basisdaten (Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstseinslage, Gewicht, Größe, Ausscheidungen)
•einfache Wärme-, Kälte- und Lichtanwendungen

Die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärztinnen und Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie.

Die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.

Weitere Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie sind:
•Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest
•Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
•Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern bei der Frau, ausgenommen bei Kindern
•Ab- und Anschluss laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben
•Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung

Die Durchführung der Pflegemaßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 und der Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe hat nach Anordnung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen.

Abschluss

Kommissionelle Prüfung, staatlich anerkanntes Zeugnis, Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin bzw. Pflegefachassistent.

FAQ's - häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz?

Die Pflegeassistenz (PA) dauert ein Jahr und umfasst Grundpflege, Mobilisation und Unterstützung im Pflegealltag. Die Pflegefachassistenz (PFA) dauert zwei Jahre und erweitert die PA-Ausbildung um medizinische Tätigkeiten wie Blutabnahme, Medikamentenverabreichung und Notfallmaßnahmen.

Welche Voraussetzungen benötige ich, um mich zur Pflegefachassistent:in fortzubilden?

Um sich zur Pflegefachassistenz fortzubilden, benötigst du die Berufsberechtigung als Pflegeassistent:in sowie die positive Absolvierung der 10. Schulstufe.

Wie lange dauert der Übergang von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz?

Der Übergang von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz am Pflege Campus Kufstein dauert 17 Monate und ist als familienfreundliche Ausbildung konzipiert.

Welche Vorteile bietet die Fortbildung zur Pflegefachassistenz?

Die Fortbildung zur Pflegefachassistenz bietet mehr Verantwortung, erweiterte Fachkenntnisse, bessere Karrierechancen und Zugang zu weiteren Weiterbildungen wie dem Bachelor-Studium.

Kann ich die Ausbildung zur Pflegefachassistenz berufsbegleitend absolvieren?

Ja, die Ausbildung zur Pflegefachassistenz kann berufsbegleitend absolviert werden, um Arbeit und Studium zu kombinieren.

Welche Unterstützung bietet der Pflege Campus Kufstein für Auszubildende mit Familie?

Der Pflege Campus Kufstein bietet familienfreundliche Ausbildungsmodelle, die es Auszubildenden ermöglichen, Beruf, Studium und Familie zu kombinieren. Flexible Ausbildungszeiten und Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie sind Teil des Angebots. Informationen zu finanziellen Förderungen findest du hier.

Wo kann ich nach dem Abschluss als Pflegefachassistenz arbeiten?

Nach dem Abschluss zur Pflegefachassistenz kannst du in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren, ambulanten Diensten, Altenheimen oder Hospizen arbeiten.

Wann startet die nächste Ausbildungsrunde zur Pflegefachassistenz familienfreundlich?

Die nächste familienfreundliche Ausbildungsrunde zur Pflegefachassistenz am Pflege Campus Kufstein startet am 20. April 2026. Die Ausbildung dauert in der familienfreundlichen Variante 17 Monate und umfasst insgesamt 1600 Stunden. Weitere Informationen findest du hier.

Wie melde ich mich für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz an und welche Fristen muss ich beachten?

Um sich für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz anzumelden, musst du das Anmeldeformular ausfüllen, einen Lebenslauf sowie relevante Zeugnisse einreichen und die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Bewerbungsunterlagen kannst du per Post oder E-Mail an den Pflege Campus Kufstein senden. Die Anmeldefrist für die aktuelle Ausbildungsrunde ist am 30. Jänner 2026.

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